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Montag, April 03, 2017

My fellow Steuerflüchtlinge,

und sonstigen Auslandsdeutschen,
es ist soweit: der "Antrag auf Eintragung in das Wähleverzeichnis zur Bundestagswahl 2017 und Wahlscheinantrag gemäss Paragraph 18 Absatz 5 der Bundeswahlordung für im Ausland lebende Deutsche" ist runterladbar und damit können Sie alle mit uns zusammen den ersten Schritt machen, um einen weiteren Rechtsruck in Deutschland zu verhindern.
Hier gibts den Antrag und alle Infos, was man dann noch tun muss.
Mit besten Grüssen
Frau Brüllen

3 Kommentare:

  1. Vielen Dank für den Reminder und den Link, hätte es sonst erst kurz vor knapp geschafft. Nicht wählen ist keine Option!

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  2. Mir vergeht's ja eigentlich gleich schon wieder, wenn ich den ersten Abschnitt mit der "unmittelbaren Betroffenheit" lese.

    (Wie viele Leute in Deutschland, die die Wahlbenachrichtigung und das Wahllokal vor die Nase gesetzt bekommen, gehen trotzdem aus lauter Faulheit nicht wählen? Und ich, die ich diesen ganzen Bürokratischeiss auf mich nehme, muss nachweisen, dass ich echtes Interesse an der Wahl habe?!)

    Aber was muss, das muss...

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