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Montag, April 13, 2015

Es ist kompliziert

Ich habe Ihnen ja seinerzeit ein Follow-up bzw. ein Add-on zu der Versicherungssache versprochen.
Follow-up: K2 ist und war immer versichert, wir müssen die Mahngebühren nicht zahlen. Ausserdem haben wir jetzt ein Lastschriftverfahren anstatt Dauerauftrag.

Klingt unspektakulär und langweilig? Sie haben ja keine Ahnung. Vor allem nicht, wenn Sie aus Deutschland kommen, wo eine Einzugsermächtigung zu erteilen ungefähr so einfach ist, wie einen Liter Milch zu kaufen. Einfacher sogar, weil ach, egal, das führt in die falsche Richtung.

In der Schweiz ist das, wer hätte das gedacht, ein bisschen anders.

Um jemanden zu ermächtigen, von Ihrem Konto Geld einzuziehen, müssen Sie ein je nach Unternehmen unterschiedlich aussehendes Formular ausfüllen. Immer drauf müssen: Kontonummer/IBAN/BIC/ClearingNummer (die ist immer ein bisschen kompliziert), Bank, Adresse der Bank, Unterschrift. In unsrem Fall noch: Versicherte Person, Policennummern, Policennummern der Familienmitglieder.

Dann schicken Sie dieses Formular nicht, wie man irrigerweise annehmen könnte, an das zu ermächtigende Unternehmen (manchmal schon, da muss man genau aufpassen, wenn Sie es falsch machen, kriegen sie es nicht etwa zurück, sondern im blödsten Fall gar nichts, im besten Fall einen Brief, dass das so ja wohl nicht geht, und dass man das nochmal von vorne anfangen müsse. Zurückschicken geht nicht, weil "bei Posteingang digitalisiert" wurde und das ist ja bekannt, dass beim Scannen das Originaldokument immer direkt in Flammen aufgeht), sondern an Ihre Bank. Wenn Sie Glück haben, schickt die Bank fertig ausgefüllte Ding dann an das zu ermächtigende Unternehmen weiter, die ziehen in Zukunft dann hoffentlich korrekt von Ihrem Konto Geld ein. Lustigerweise bekommen Sie übrigens nie eine Bestätigung, dass irgendwo was angekommen ist, das finden Sie ja dann selber raus, ob was abgebucht wird.

Wenn Sie nicht ganz so viel Glück haben, schickt die Bank Ihnen das Dokument fertig ausgefüllt zurück und Sie können es dann selber an das zu ermächtigende Unternehmen weiterleiten.

Wenn Sie aber noch weniger Glück haben, dann hat Ihre Kundenberaterin mit dem komplizierten Namen, die Sie das letzte Mal vor 3 Jahren oder so zur Hypothekenumschichtung gesehen haben, erstens geheiratet und jetzt einen neuen komplizierten Namen, und ist zweitens auch noch umgezogen oder wegbefördert worden, d.h. sie ist nicht mehr in der Filiale in der Nachbarsstadt, sondern der in einem kleinen Dorf in der Ostschweiz, von dem ich noch nie gehört habe, aber der Kollege immerhin weiss, dass es dort eine gute Pizzeria gibt. Lustigerweise ist sie aber immer noch für Sie zuständig, d.h. für die Hypotheken und die Konten, die wir jetzt vielleicht nicht mehr in der Nachbarsstadt, sondern in einem kleinen Dorf in der Ostschweiz haben, und eben auch für die Lastschriftverfahrensermächtigungsformulare. Das hat Ihnen aber niemand gesagt und deswegen haben Sie das Formular natürlich an den alten komplizierten Namen und die alte Adresse geschickt. Man könnte meinen, dass es so eine Art interne Post oder Nachsendeauftrag gibt, aber nein, der Brief verschwindet einfach. Das sagt Ihnen aber auch niemand, das erfahren Sie erst, wenn Sie nach ein paar Wochen ohne Lastschriftermächtigung bei der Bank anrufen, sich identifizieren können (diesmal war ich besser vorbereitet und konnte nicht nur den Namen des Hübschen buchstabieren, sondern auch noch wie aus der Pistole geschossen mitteilen, dass die letzte Überweisung, die ich getätigt hatte, für ein 5erPack "Monsoon Malabar" war) und nachfragen. Immerhin kann der Bankmensch am anderen Ende den neuen komplizierten Kundenberaterinnennamen buchstabieren, kann Ihnen Adresse und Postleitzahl der Filiale in dem kleinen Dorf in der Ostschweiz mit der netten Pizzeria raussuchen, auch die Clearingnummer, die jetzt ja eine andere ist, und immerhin findet auch er es merkwürdig, dass die Kundenberaterin Sie sozusagen mit umgezogen hat.

Sie füllen also alles nochmal mit den neuen Daten aus, schicken alles ab und warten und warten und warten, aber dann fällt Ihnen ein, dass Sie ja eh keine Bestätigung bekommen und als Sie dann im Onlinebanking schauen, ob da vielleicht was steht, zack, schon ist die Einzugsermächtigung erfasst.
Das war ja einfach, oder?

Und weil das alles so toll geklappt hat, probiere ich morgen, meine Bankgeschäfte aus der Ostschweiz zurück zu holen. Habe grad nochmal Kaffee online bestellt, damit ich mich morgen wieder identifizieren kann.

2 Kommentare:

  1. Ich dachte immer, nur ich fände das Bankensystem der Schweiz kompliziert. (Ich war übrigens tatsächlich mal nicht krankenversichert deshalb...)

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  2. Wahrscheinlich liegt das Bankgeheimnis. Das bedeutet, die Bank macht aus allem ein Geheimnis, so dass nicht mal der Bankkunde selbst erfährt, wer für ihn zuständig ist.

    Die Telekom (in Köln) nahm es vor ein paar Jahren mit dem Telefongeheimnis auch so ernst, dass sie nicht mal mir selbst mitteilen konnten, welche Nummer sie mir denn zugeteilt hatten. Immerhin war es ja eine Geheimnummer (nur weil ich keinen Telefonbucheintrag wünschte). Leider funktionierte die Leitung aber nicht und wenn man dann die eigene Nummer nicht kennt, ist eine Fehlermeldung ähnlich kompliziert, wie eine Lastschrift in der Schweiz ;-)

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