Donnerstag, Dezember 11, 2014

Schnäppchen!

Ich sag's Ihnen, jenseits der Schweizer Grenze, da lohnen sich Geschwindigkeitsüberschreitungen, da kriegt man richtig was für sein Geld. Hier: man fährt ein minifuzziklaanes Bisschen über der erlaubten Geschwindigkeit und wenn man Glück hat, bekommt man ein paar Wochen später einen unauffälligen Brief mit einer exorbitant hohen Rechnung, die man besser schnell bezahlt, wenn man Pech hat und das minifuzziklaane Bisschen doch ein bisschen grösser war, gibt es eine Anzeige (meist muss man aber zur Verhandlung nicht auftauchen) und es wird richtig teuer. Aber: an sich sehr undramatisch und speditiv gelöst.
Ich habe mich immer schon gewundert bis amüsiert, wenn ich im Parkhaus gleich hinter der Grenze mal vergessen habe, die Uhr zu stellen oder so, dann kam nämlich ein Brief (Port 1,40 €) über ein Ordnungswidrigkeitsdings von 5€. Und ich glaube, das kann sich nicht lohnen.
Was aber jetzt echt ganz grosses Kino ist, ist die Geschichte mit "Wie ich einmal dachte, dass ich in den Knast muss".
Heute durfte ich mir nämlich den Bussgeldbescheid (MIT RÜCKSCHEIN!) vom Bayerischen Polizeiverwaltungsamt in Viechtach bei der Post abholen.
Und allein das, was ich bisher an Papier gesehen habe, und die Dienstwege, die ich anhand dessen nachvollziehen konnte, lassen mich vor Mitleid mit den offensichtlich unterbezahlten deutschen Beamten seufzen und meine 98.50€ pronto bezahlen.
Also: ich wurde auf der Autobahn im Landkreis Fürstenfeldbruck geblitzt. Der Polizist, der den Blitzkasten auswerten musste (PHK Ludwig btw) (vor meinem inneren Auge werden da so Polaroids ausgedruckt), sieht auf dem Foto: "Au weh, Schweizer Kennzeichen, das wird kompliziert". Er gibt das (das stelle ich mir jetzt so vor) an eine Stelle innerhalb der bayerischen Polizei weiter, die sich besser als die Autobahnpolizei Fürstenfeldbruck mit kriminellen Nicht-Mal-EU-Ausländern Schweizer Rasern auskennt, ich nehme an, das war das Bayerische Polizeiverwaltungsamt. Die stellen mit Kennzeichen und Foto ein internationales Rechtshilfeersuchen an Interpol die Schweizer Führerscheinzentralstelle (ich war zu nervös, um den korrekten Namen der Stelle zu lesen, die anhand des Blitzbilds mein Führerscheinbild an die Bayern geschickt hat), um rauszufinden, wer das war (Ehrlich: warum sie das Kennzeichen nicht hier eingegeben haben und binnen 30 Sekunden und für umme den Halter ermittelt haben, weiss ich jetzt auch nicht). Sobald die Schweizer also den Bayern gesteckt haben, wer da so gerast ist, wird in Bayern ein 30seitiges Dokument (auf Umweltschutzpapier) erstellt und an die zuständige regionale Polizeibehörde in der Schweiz geschickt. Die schreiben eine Vorladung und bestellen den Delinquenten ein, um ihm das Dokument zu zeigen und ihn unteschreiben zu lassen, dass er das war (also: ich).
Dann werden die Dokumente wieder nach Bayern geschickt und die Zentrale Bussgeldstelle erstellt ein neues Dokument (diesmal nur 4 Seiten und auf weissem Papier, dafür aber mit Tippfehler), das nun per Einschreiben (MIT RÜCKSCHEIN!) an mich geschickt wird, mit der Aufforderung, entweder zu zahlen oder Widerspruch einzulegen.
Diesen 4 maschinell erstellten Seiten gehen grob geschätzt 8 Stunden Büroarbeit, Ermittlungsarbeiten über EU-, Kantons- und bayerische Verwaltungsbezirksgrenzen voraus, und das alles für 98.50€. Wow. Ich hoffe, der Rückschein erreicht die Sachbearbeiterin in Viechtach noch vor Weihnachten, so dass sie meine Ermittlungsakte schliessen kann.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

:D klassische arbeitsbeschaffungsmaßnahme...

der mann hat damals bei meinem abi-gottesdienst vor der bayerischen, katholischen kirche keine parkuhr verwendet. monate später kam ein zahlschein über 10 mark. weil die auslandsüberweisung damals beinahe teurer (von der bearbeitung durch die brave bayerische landpolizei red ich nicht) gewesen wäre, hat er bei einem besuch versucht, das ganze bar zu bezahlen. das wollten die im präsidium dann auch wieder nicht... :D

Mathias hat gesagt…

Warum die Bayern den Autoindex nicht benutzen durften ist doch klar aus den Nutzungsbedingungen abzuleiten: "Die Bekanntgabe dieser Daten darf nur zu Zwecken im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr verwendet werden und nicht zur Kommerzialisierung."
Das, was die Bayern da machen, ist eben der Teil mit der Kommerzialisierung ;-)

Oder es kommen einfach so unglaublich viele Raser aus dem Aargau, dass sie die fünf Abfragen pro Tag überschreiten ...